Allgemeine Geschäftsbedingungen Unternehmen
Hier können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher einsehen
Artikel 1. GRUNDSÄTZE
In diesen Bedingungen („AGB“) gelten die folgenden Definitionen:
a. EKKSOL: EKKSOL v.o.f. mit Sitz in Hardenberg
Gramsbergerweg 64, 7772 PB Hardenberg
Telefonnummer: +31 (0)523 250 580
E-Mail-Adresse: info@ekksol.nl
Handelsregisternummer: 05071617
Umsatzsteuernummer: NL818270342B01
b. Kunde: Vertragspartner von EKKSOL. Darunter fällt jede natürliche oder juristische Person sowie jede rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Vertrages über Produkte und/oder Leistungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dazu zählen auch ihre Rechtsnachfolger;
c. Parteien: EKKSOL und der Kunde zusammen;
d. Angebot: jedes schriftliche Angebot von EKKSOL für die Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen, dessen wesentlicher Bestandteil die AGB sind;
e. Vertrag: Die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung, unabhängig davon, ob sie im Fernabsatz geschlossen wurde oder nicht;
f. Produkt: Die von EKKSOL gemäß dem Vertrag an den Kunden zu liefernde Ware;
g. Leistung: Zwischen den Parteien vereinbarte Montage- oder Installationsarbeiten, die EKKSOL ausführt oder ausführen lässt.
Artikel 2 ALLGEMEINES
Artikel 2.1 Die vorliegenden AGB gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien, einschließlich elektronischer Angebote und Fernabsatzverträge, bei denen EKKSOL als (potenzieller) Verkäufer und/oder Lieferant von Produkten und/oder Leistungen auftritt und bei denen auf die AGB Bezug genommen wird.
Artikel 2.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden und/oder Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass EKKSOL ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Artikel 2.3 Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor und haben Vorrang.
Artikel 3 ZUSTANDEKOMMEN UND INHALT DES VERTRAGS
Artikel 3.1 Umfang und Inhalt der gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien ergeben sich aus dem Vertrag.
Artikel 3.2 Der Vertrag kommt nur zustande, wenn die beteiligten Parteien oder deren bevollmächtigte Vertreter befugt sind, sie rechtsverbindlich zu verpflichten.
Artikel 3.3 Als Datum des Vertragsabschlusses gilt das Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung durch EKKSOL. Für den Inhalt der Bestellung ist ausschließlich die in der Auftragsbestätigung enthaltene Beschreibung der Bestellung maßgeblich. Die von EKKSOL automatisch generierte Bestätigungs-E-Mail der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei EKKSOL eingegangen ist.
Artikel 3.4 Weitere mündliche Vereinbarungen und Klauseln binden EKKSOL erst nach schriftlicher Bestätigung durch EKKSOL.
Artikel 3.5 Die Auftragsbestätigung von EKKSOL gilt als korrekt, es sei denn, dass EKKSOL unmittelbar nach ihrer Übersendung - spätestens innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach der Bestätigung - schriftliche Einwände gegen sie erhalten hat. In diesem Fall ist kein Vertrag zustande gekommen.
Artikel 3.6 EKKSOL behält sich das Recht vor, eine Bestellung anzunehmen oder nicht anzunehmen. Nimmt EKKSOL eine Bestellung nicht an, so teilt sie dies dem Kunden unverzüglich mit. Stellt EKKSOL bei der Bearbeitung der Bestellung fest, dass die vom Kunden bestellten Produkte nicht mehr verfügbar sind, so teilt sie dies dem Kunden mit. Ein Vertrag über nicht verfügbare Produkte gilt als nicht zustande gekommen, es sei denn, EKKSOL bestätigt schriftlich Gegenteiliges.
Artikel 3.7 Änderungen des Vertrages auf Wunsch des Kunden sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EKKSOL möglich. In diesem Fall sind die EKKSOL bereits entstandenen Kosten stets in vollem Umfang vom Kunden zu erstatten. In diesem Fall werden diese Produkte/Leistungen als zusätzliche Leistungen geliefert/ausgeführt und in Rechnung gestellt.
Artikel 3.8 Bei mündlichen Verträgen zwischen den Parteien, für die es keinen schriftlichen Nachweis gibt, gelten sie als geschlossen, wenn EKKSOL tatsächlich mit der Ausführung beginnt. Es wird davon ausgegangen, dass EKKSOL bei mündlichen Verträgen darauf hingewiesen hat, dass diese AGB gelten und dass diese auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, so dass diese AGB in diesem Fall immer Bestandteil des Vertrages sind. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Rechnung die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien genau wiedergibt.
Artikel 3.9 Verträge mit EKKSOL werden unter der (aufschiebenden) Bedingung geschlossen, dass die Lieferanten und sonstigen Vertragspartner von EKKSOL ihre Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllen.
Artikel 3.10 EKKSOL ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung des Vertrages zu beauftragen.
Artikel 4: ANGEBOT
Artikel 4.1 Jedes Angebot von EKKSOL ist unverbindlich. Das bedeutet, dass EKKSOL das Angebot - solange es nicht angenommen wurde - zurückziehen kann, wenn das Angebot keine Frist zur Annahme enthält. Ein unbefristetes Angebot erlischt in jedem Fall innerhalb eines (1) Monats nach seiner Abgabe.
Artikel 4.2 Die gezeigten oder zur Verfügung gestellten Muster, Modelle, Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen oder sonstige Darstellungen, sei es in physischer oder digitaler Form, dienen ausschließlich als unverbindliche Anhaltspunkte und Orientierungshilfe.
Artikel 4.3 Die von oder im Namen von EKKSOL zur Verfügung gestellten Produktdaten (Preislisten, Broschüren usw.) wurden sorgfältig zusammengestellt. Der Kunde kann daraus jedoch keine Rechte ableiten. Die im Angebot genannten Preise sind stets bindend.
Artikel 5: ABREDEN
Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag wird auf Wunsch des Kunden an dessen Vorstellungen angepasst, sofern dies vernünftigerweise durchführbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, EKKSOL dafür den angemessenen Mehrpreis zu zahlen.
Artikel 6: PREISE
Artikel 6.1 Der im Vertrag genannte Preis umfasst die Liefer- und eventuellen Installationskosten, den der Kunde an EKKSOL für die genannten Produkte und/oder Leistungen zu zahlen hat. Lohn-, Rohstoff- oder Materialpreisänderungen und/oder Wechselkursänderungen, die sich auf die vereinbarte Leistung beziehen, berechtigen EKKSOL, diese weiterzugeben.
Artikel 6.2 EKKSOL kann vom Kunden verlangen, dass er den gesamten Betrag im Voraus bezahlt. Die Preise auf der Website bzw. im Angebot basieren auf einer 100%igen Vorauszahlung.
Artikel 6.3 Alle auf der Website von EKKSOL genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
Artikel 7: TRANSPORT, LIEFERUNG, LIEFERZEIT UND GEFAHRENÜBERGANG
Artikel 7.1 Die Lieferung der Produkte und die Ausführung der Leistungen erfolgen gemäß der im Angebot angegebenen Liefer- oder Ausführungsfrist.
Artikel 7.2 Die Lieferung erfolgt an eine Adresse, die vom Kunden anzugeben ist. Wünscht der Kunde, dass seine Bestellung an zwei oder mehr Adressen geliefert wird, können zusätzliche Versandkosten berechnet werden.
Artikel 7.3 EKKSOL ist berechtigt, die von ihr geschuldete(n) Leistung(en) in Teilen zu erfüllen, die sie pro Lieferung in Rechnung stellen kann.
Artikel 7.4 Die im Angebot angegebene Lieferfrist stellt lediglich eine Schätzung dar. Soweit Lieferfristen oder –termine nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind angegebene Lieferfristen oder –termine nur als unverbindliche Angabe einer voraussichtlichen Lieferzeit zu verstehen. Lieferfristen oder –termine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch EKKSOL.
Artikel 7.5 Bei verspäteter Lieferung oder Leistung hat der Kunde EKKSOL ausdrücklich schriftlich in Verzug zu setzen. Erst dann tritt Verzug ein. Im Übrigen haftet EKKSOL nicht für Schäden, die sich aus der Unterlassung dieser Mitteilung ergeben. Die Überschreitung einer Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Verweigerung der Abnahme der Produkte. Im Falle einer übermäßigen Überschreitung einer Lieferfrist oder eines Liefertermins werden sich die Parteien miteinander beraten.
Artikel 7.6 Werden die Produkte vom Kunden nicht rechtzeitig abgenommen oder abgeholt, ist EKKSOL unbeschadet der Wirkung von Artikel 6.2 berechtigt, die betreffenden Produkte dem Kunden in Rechnung zu stellen. In diesem Fall ist EKKSOL berechtigt, nach eigenem Ermessen die Erfüllung durch den Kunden zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet des Rechts von EKKSOL, Schadensersatz zu verlangen.
Artikel 7.7 Die Beratung durch EKKSOL erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Ein konkretes Ergebnis wird jedoch nicht garantiert.
Ziff. 7.8 EKKSOL ist berechtigt, die Lieferfrist für den Bestellgegenstand anzupassen, wenn die Witterungs- oder Arbeitsbedingungen EKKSOL zu einer solchen Anpassung zwingen. In diesem Fall ist EKKSOL nicht verpflichtet, dem Kunden einen etwaigen Schaden zu ersetzen. Die EKKSOL durch die Anpassung der Lieferfrist entstehenden Mehrkosten sind EKKSOL vom Kunden zu erstatten.
Ziff. 7.9 Der Ort, an dem die Leistungen durch EKKSOL ausgeführt werden sollen, ist vom Kunden vor Beginn der Leistungen schriftlich genau zu beschreiben. Schäden, die durch unrichtige Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, der EKKSOL insoweit vollumfänglich schadlos zu halten hat.
Artikel 7.10 Zu ersetzende, abgeleitete oder entfernte Materialien bleiben Eigentum des Kunden und müssen vom Kunden entsorgt werden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
Artikel 7.11 Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung des Produkts geht auf den Kunden über, sobald er oder ein von ihm benannter Dritter das Produkt in Besitz nimmt.
Artikel 8: BEZAHLUNG
Artikel 8.1 Rechnungen von EKKSOL sind in der von EKKSOL angegebenen Art und Weise und in der auf der Rechnung angegebenen Währung innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu bezahlen. Alle mit der Zahlung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Artikel 8.2 Bei nicht rechtzeitiger Begleichung einer Rechnung werden alle Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig.
Artikel 8.3 Alle Kosten, die EKKSOL aufwendet oder für erforderlich hält, um die vom Kunden aufgrund des Vertrags/der Verträge geschuldeten Beträge einzutreiben, gehen vollständig zu Lasten des Kunden, einschließlich, aber ausdrücklich nicht beschränkt auf außergerichtliche Kosten, wie z. B. die Honorare des Anwalts, und gerichtliche Kosten. Wird die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist geleistet, schuldet der Kunde Zinsen auf den ausstehenden Betrag. Diese Verzugszinsen belaufen sich auf einen Betrag von 1,2 % pro Monat, entsprechen jedoch den gesetzlichen Zinsen, wenn diese höher sind. Bei der Berechnung der Zinsen wird ein Teil eines Monats als ganzer Monat betrachtet. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die außergerichtlichen Inkassokosten zu zahlen, die EKKSOL bei der Einziehung entstehen. Diese außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15 % der Hauptsumme, mindestens jedoch 200 €, unbeschadet des Rechts von EKKSOL, die tatsächlichen Kosten geltend zu machen.
Artikel 8.4 Die vom Kunden oder im Namen des Kunden geleisteten Zahlungen werden nacheinander zur Begleichung der vom Kunden geschuldeten außergerichtlichen Inkassokosten, der gerichtlichen Kosten, der vom Kunden geschuldeten Zinsen und Bußgelder und dann in der Reihenfolge des Zahlungseingangs zur Begleichung der ausstehenden Hauptbeträge verwendet, ungeachtet einer gegenteiligen Angabe des Kunden.
Artikel 8.5 Der Kunde kann die Rechnung nur innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist beanstanden.
Artikel 9. ADMINISTRATIVE ÄNDERUNGEN
Artikel 9.1 Der Kunde ist verpflichtet, EKKSOL unverzüglich schriftlich über jede Änderung seiner persönlichen Daten zu informieren.
Artikel 9.2 Wenn der Kunde dies nicht (rechtzeitig) tut, haftet EKKSOL nicht für Schäden, die der Kunde erleidet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden, die der Kunde dadurch erleidet, dass die für ihn bestimmten Produkte an seine alte oder nicht angepasste Adresse geschickt wurden.
Artikel 10. GEWÄHRLEISTUNG/REKLAMATIONEN
Artikel 10.1 Soweit die in den Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von EKKSOL ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend. Die von EKKSOL gelieferten Produkte und Leistungen müssen dem Vertrag und den angemessenen Anforderungen an die Tauglichkeit und Verwendbarkeit entsprechen.
Artikel 10.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Lieferung zu prüfen, ob die gelieferten Produkte und/oder Leistungen mit dem Vertrag übereinstimmen. Der Kunde ist verpflichtet, EKKSOL jeden festgestellten Mangel unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von acht (8) Tagen nach der Lieferung oder zumindest nach der Feststellung, soweit dies vernünftigerweise möglich war, unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen.
Artikel 10.3 Im Falle von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, EKKSOL schriftlich zu benachrichtigen, da andernfalls diese nicht berücksichtigt werden. Unterbleibt eine solche Mitteilung (Reklamation), so wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Produkte vollständig und unbeschädigt in Besitz genommen hat und die Produkte gelten als genehmigt. Das Fehlen eines von einem Dritten (Lieferanten) zu liefernden Teils ist kein Grund, die Leistung oder die Produkte als nicht vertragsmäßig geliefert zu betrachten.
Artikel 10.4 Wenn keine Reklamation innerhalb der geltenden Frist oder nicht in der vorgeschriebenen Weise erfolgt ist, wird davon ausgegangen, dass die gelieferten Produkte dem Vertrag vollständig entsprechen und vom Kunden angenommen wurden.
Artikel 10.5 Die Einreichung einer Reklamation entbindet den Kunden niemals von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber EKKSOL. Jede Rücksendung hat frachtfrei zu erfolgen und wird von EKKSOL nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden angenommen.
Artikel 10.6 EKKSOL verweist auf die Garantiebedingungen auf der Website in Bezug auf die Produkte, für die EKKSOL eine Garantie gewährt, und die Dauer der Garantie.
Artikel 10.7 Jede gewährte Garantie erlischt, wenn der Kunde selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EKKSOL Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Sachen vornimmt oder vornehmen lässt. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt gemäß den Anweisungen von EKKSOL zu verwenden und zu warten. Bei unsachgemäßer Verwendung oder Wartung erlischt die Garantie.
Artikel 10.8 Die gewährte Garantie erlischt auch, wenn ein Mangel an der gelieferten Ware aufgrund von Umständen entstanden ist, die EKKSOL nicht zu vertreten hat.
Artikel 10.9 Mängel an Produkten, die unter die Garantie fallen, werden repariert, ergänzt oder durch Neulieferung ersetzt, wenn die Mängel nach Ansicht von EKKSOL auf sie selbst zurückzuführen sind. Die Erfüllung der Garantieverpflichtung stellt die einzige und vollständige Entschädigung dar.
Ziff. 10.10 EKKSOL behält sich das Recht vor, den Ort der Nacherfüllung nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Die Nacherfüllung kann entweder am Geschäftssitz von EKKSOL oder an einem von EKKSOL benannten Ort erfolgen. Die Zeiten der Gewährleistungsarbeiten werden von EKKSOL in Absprache mit dem Kunden festgelegt. Der Kunde ist verpflichtet, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten und Gefahr zum bestimmten Ort der Nacherfüllung zu transportieren, es sei denn, EKKSOL übernimmt ausdrücklich die Transportkosten.
Artikel 10.11 Die Gewährleistungsansprüche aus der Garantie erlöschen,
• wenn der Kunde selbst Änderungen an den gelieferten Produkten vorgenommen hat,
• die gelieferten Produkte nicht vorschriftsmäßig oder anderweitig unsachgemäß verwendet wurden oder
• wenn die gelieferten Produkte zu anderen Zwecken als denen, für die sie bestimmt sind, verwendet wurden.
Artikel 10.12 Die Nichterfüllung einer oder mehrerer Verpflichtungen des Kunden, auch von Teilen davon, entbindet EKKSOL von seiner Gewährleistungspflicht.
Artikel 11. WARTUNG/REPARATUR
Ziff. 11.1 EKKSOL kann (als Bestandteil des Vertrages) die Reparatur und/oder Wartung der gelieferten Produkte/der Leistung übernehmen. Die Reparatur- und Wartungsarbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
Ziff. 11.2 Die von EKKSOL zu reparierenden Produkte sind auf Kosten des Kunden zu versenden bzw. zurückzusenden. Das Risiko der Rücksendung geht zulasten des Kunden. Der Kunde hat EKKSOL diesbezüglich vollständig schadlos zu halten.
Artikel 11.3 EKKSOL hat jederzeit das Recht, auf eine Reparatur und/oder Wartung zu verzichten, wenn diese ihrer Meinung nach sinnlos oder unverhältnismäßig ist.
Artikel 11.4 Im Falle einer Reparatur oder Wartung übernimmt EKKSOL keinerlei Garantie und haftet in keiner Weise dafür, dass die betreffende Ware anschließend wieder in einwandfreiem Zustand ist.
Artikel 12. EIGENTUMSVORBEHALT
Artikel 12.1 Das gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden Eigentum von EKKSOL.
Ziff. 12.2 Solange das Eigentum am Liefergegenstand gemäß Ziff. 12.1 bei EKKSOL liegt, ist der Kunde verpflichtet, den Liefergegenstand so zu verwenden, dass das Eigentumsrecht von EKKSOL gewahrt bleibt und nicht beeinträchtigt wird.
Artikel 12.3 Befindet sich der Kunde mit der in Artikel 12.1 genannten Verpflichtung in Verzug, ist EKKSOL berechtigt, die ihm gehörenden Produkte an dem Ort, an dem sie sich befinden, zurückzuholen (oder zurückholen zu lassen). Der Käufer ermächtigt EKKSOL hiermit unwiderruflich, die vom oder für den Kunden genutzten Räumlichkeiten zu diesem Zweck zu betreten. Alle mit der Rückholung der Produkte verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. EKKSOL ist nicht verpflichtet, dem Kunden bereits gezahlte Beträge zurückzuerstatten.
Artikel 13. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM UND KNOW-HOW
Artikel 13.1 Der Kunde sichert EKKSOL zu, dass die vom Kunden bestellten und von EKKSOL zu liefernden Produkte keine bestehenden Patentrechte, Urheberrechte, Handels- oder Dienstleistungsmarken, Geschmacksmuster oder sonstige Schutzrechte verletzen oder verletzen werden.
Artikel 13.2 Der Kunde haftet für die Kosten, Schäden, Verluste und Forderungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten des Rechtsbeistands), die EKKSOL infolge einer (angeblichen) Verletzung der in Ziff. 13.1 genannten Schutzrechte oder der Nichteinhaltung der in dieser Artikel enthaltenen Garantien entstehen und hat EKKSOL vollständig und unverzüglich davon freizustellen.
Artikel 13.3 Der Kunde verpflichtet sich, EKKSOL von allen Kosten, Schäden, Verlusten und Forderungen Dritter freizustellen, die EKKSOL infolge einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung der in Artikel 13.1 genannten Schutzrechte Dritter entstehen. Diese Haftung umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Kosten für Rechtsbeistand, Gerichtskosten und etwaige Schadensersatzzahlungen.
Artikel 13.4 Alle von EKKSOL dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Verkaufsprospekte, Abbildungen, Zeichnungen etc. bleiben im Eigentum von EKKSOL.
Artikel 13.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die in Artikel 13.1 genannten Schutzrechte für andere Zwecke als die, für die sie zur Verfügung gestellt wurden, zu verwenden.
Artikel 13.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die in Artikel 13.1 genannten Schutzrechte oder die darin enthaltenen oder ihm anderweitig bekannt gewordenen Informationen an Dritte weiterzugeben oder zu verbreiten, es sei denn, EKKSOL erteilt hierzu seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Artikel 14. HÖHERE GEWALT
Artikel 14.1 Wenn EKKSOL durch höhere Gewalt an der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Kunden gehindert wird und die Situation höherer Gewalt länger als drei (3) Monate andauert, können die Parteien eine Vereinbarung über die Auflösung des Vertrags treffen. Bis zum Ablauf der vorgenannten drei (3) Monate ist EKKSOL berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
Artikel 14.2 Unter "höherer Gewalt" ist zu verstehen: jeder Umstand, jede Ursache oder jedes Ereignis, unabhängig davon, wo es auftritt, entsteht oder eintritt, welches die ordnungsgemäße, vollständige und rechtzeitige Erfüllung einer Verpflichtung von EKKSOL vorübergehend oder dauerhaft verhindert, unmöglich macht oder unangemessen erschwert und welches EKSOL vernünftigerweise nicht verhindern kann oder welches ganz oder teilweise außerhalb des Einflussbereichs von EKSOL liegt. Zu den Umständen, die zu höherer Gewalt führen, gehören unter anderem: Feuer, Explosion, Blitzschlag, Eis, Niedrigwasser, Hochwasser, Flut, Springflut, Überschwemmung, Erdbeben, Naturkatastrophen; Sturm, Tornado, Schnee, Frost und andere Wetterbedingungen; Streik, Arbeitsniederlegung, übermäßige (krankheitsbedingte) Abwesenheit von Personal, Arbeitsunruhen, Aussperrung, Boykott Krieg (ob als solcher erklärt oder nicht), Belagerung, Blockade, Revolution, zivile Unruhen; staatliche Maßnahmen und/oder Vorschriften, die die Erfüllung von Verpflichtungen verhindern oder verzögern; Mangel an Transportmitteln; Unpassierbarkeit oder Undurchführbarkeit einer in Frage kommenden Transportstrecke oder eines Transportmittels; Ausfall oder Unterbrechung der Bereitstellung, Lieferung oder Verfügbarkeit von Energie; Ausfall oder Unterbrechung des Betriebs eines Versorgungsunternehmens; Ausfall oder Unterbrechung oder Einstellung der Lieferung von Rohstoffen, Halbfertig- und/oder Fertigprodukten; Nichterfüllung von Verpflichtungen eines Schuldners oder Vertragspartners von EKKSOL (einschließlich der Nichterfüllung von Lieferverpflichtungen eines oder mehrerer Dritter); technische Störungen und/oder Defekte, Verzögerungen, Ausfälle oder Unterbrechungen bei der Instandsetzung von Anlagen; schwere Krankheiten und Krankheiten mit epidemischem Charakter. Die Folgen eines der oben genannten Umstände gelten ebenfalls als "höhere Gewalt".
Artikel 14.3 Wenn EKKSOL infolge höherer Gewalt daran gehindert wird, seine Verpflichtungen gegenüber einem oder einigen Kunden, aber nicht gegenüber allen Kunden zu erfüllen, ist EKKSOL berechtigt, zu entscheiden, welche der Verpflichtungen und gegenüber welchen Kunden es erfüllt, sowie die Reihenfolge, in der dies geschieht.
Artikel 14.4 EKKSOL hat Anspruch auf Zahlung derjenigen Leistungen, welche sie in Erfüllung des Vertrages geleistet hat, bevor der Umstand, der die höhere Gewalt begründet, eintrat.
Artikel 15. MASSE, GEWICHTE UND SONSTIGE ANGABEN
Artikel 15.1 Die auf der Website www.ekksol.de abgebildeten Produktbilder sowie Angaben über Maße, Gewichte oder ähnliches sind nur dann verbindlich, wenn sie von EKKSOL ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
Artikel 15.2 Geringfügige Abweichungen in Gewicht und/oder anderen Spezifikationen der gelieferten Produkte sind zulässig und berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme oder Genehmigung, sofern die Abweichungen handelsüblich sind. Solche Abweichungen gelten als vertragsgemäße Erfüllung, soweit sie die wesentlichen Eigenschaften und die Gebrauchstauglichkeit der Produkte nicht beeinträchtigen.
Artikel 16. MEHR/WENIGER ARBEIT
EKKSOL ist berechtigt, zusätzliche Leistungen auszuführen und in Rechnung zu stellen, wenn die Kosten für die zusätzlichen Leistungen 10 % des im Vertrag genannten Gesamtbetrags einschließlich Mehrwertsteuer nicht übersteigen. Im Falle von Mehr- oder Minderarbeiten, die stärker abweichen, werden sich die Parteien über die Durchführung des Vertrages abstimmen. Führt dies zur Auflösung des Vertrags, ist EKKSOL berechtigt, vom Kunden die bis dahin entstandenen Kosten und gelieferten Produkte zu verlangen.
Artikel 17. HAFTUNG
Artikel 17.1 EKKSOL haftet nur für unmittelbare Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind oder für die sie nach zwingendem Recht haftet.
Artikel 17.2 EKKSOL haftet nicht für Schäden, die die (in)direkte Folge eines unsachgemäßen Gebrauchs des Produkts oder eines Gebrauchs sind, für den das Produkt nicht geeignet ist oder als geeignet angesehen werden kann.
Artikel 17.3 Wenn EKKSOL gemäß diesem Artikel haftbar ist, beschränkt sich seine Haftung auf den Betrag, der von seiner Betriebshaftpflichtversicherung im konkreten Fall gedeckt wird, oder - falls die Versicherung nicht zahlt oder keine Deckung bietet - auf den Nettorechnungsbetrag, der für das betreffende gelieferte Produkt und/oder die ausgeführten Arbeiten in Rechnung gestellt wurde.
Artikel 17.4 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass alle für die Verwendung der von ihm bestellten Produkte erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden. EKKSOL ist hierfür nicht haftbar.
Artikel 17.5 Wenn EKKSOL bei der Installation der Produkte behilflich ist, ohne dass dies im Vertrag ausdrücklich angegeben ist, geschieht dies immer auf Risiko des Kunden.
Artikel 17.6 Alle Ansprüche in Bezug auf die Haftung von EKKSOL verjähren innerhalb eines (1) Jahres nach dem Zeitpunkt, zu dem der Schaden eingetreten ist oder entdeckt wurde oder vernünftigerweise hätte entdeckt werden können, in jedem Fall aber innerhalb eines (1) Jahres nach der Lieferung.
Artikel 18. BEENDIGUNG ODER AUFLÖSUNG DES VERTRAGES
Artikel 18.1 Im Falle des Verzugs des Kunden ist EKKSOL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet des Rechts von EKKSOL, Schadenersatz und Erfüllung zu fordern. Die vorliegenden AGB bleiben in Kraft, bis die gegenseitigen Rechte und Pflichten erfüllt sind.
Artikel 18.2 EKKSOL ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde:
- eine Verpflichtung, die sich für ihn aus dem Vertrag ergibt, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt;
- für insolvent erklärt wird, auf sein Vermögen verzichtet, einen Antrag auf Zahlungseinstellung stellt oder ihm (vorläufige) Zahlungseinstellung oder Pfändung des gesamten oder eines Teils seines Vermögens gewährt wird;
- stillgelegt oder liquidiert wird, stirbt, aufgrund eines Gerichtsbeschlusses entmündigt wird oder der Kunde unter Zwangsverwaltung gestellt wird;
Artikel 18.3 Wird ein Vertrag aufgelöst, so bleiben die Beträge, die der Kunde EKKSOL zum Zeitpunkt der Auflösung schuldet, fällig, und der Kunde schuldet Zinsen und sonstige Kosten für diese Beträge, unbeschadet des Rechts von EKKSOL, Schadensersatz zu verlangen. Darüber hinaus ist EKKSOL berechtigt, die im Rahmen des Vertrags bereits gelieferten Produkte zurückzuholen und in Besitz zu nehmen. Der Kunde garantiert EKKSOL den ungehinderten und direkten Zugang zu den bereits gelieferten Produkten.
Artikel 19. ANZUWENDENDES RECHT, GERICHTSSTAND, SALVATORISCHE KLAUSEL
Artikel 19.1 Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen EKSOL und dem Käufer findet das niederländische Recht unter Ausschluss des CISG Anwendung.
Artikel 19.2 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichte in Zwolle ausschließlich zuständig. EKKSOL kann jedoch Pfändungen und andere einstweilige Maßnahmen an anderen Orten vornehmen lassen.
Artikel 19.3 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam oder unverbindlich sein, so wird die Wirksamkeit der Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Artikel 19.5 Der niederländische Text dieser AGB hat Vorrang vor Übersetzungen. Im Falle einer unterschiedlichen Auslegung der verschiedenen Sprachversionen ist der niederländische Text immer verbindlich.